Die Arbeitslosenentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie wird an Arbeitnehmende ausgerichtet, die ihren Arbeitsplatz verlieren und keine neue Stelle mehr finden.
Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit Arbeitsort in der Schweiz.
Nicht versichert sind Selbständigerwerbende.
Aufgabe der Arbeitslosenkasse ist es,
- die Anspruchsvoraussetzungen zu kontrollieren,
- den Umfang der Entschädigung festzulegen (Taggeldhöhe, Taggeld, Anzahl Taggelder),
- die Wartetage und allfällige Sanktionen zu prüfen.
Zu den Aufgaben der Arbeitslosenkasse zählen weiter
- die Anrechnung eines Einkommens, das während der Arbeitslosigkeit als Zwischenverdienst erzielt wird,
- das Ausrichten von Taggeldleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall bzw. Militärdienst während der Arbeitslosigkeit.
Wichtig: Der erste Schritt zur Geltendmachung der Arbeitslosenentschädigung ist die Anmeldung beim Gemeindearbeitsamt der Wohngemeinde.