Taggeldansatz: 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes.
80% gilt für folgende Fälle:
- bestehende Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder Jugendlichen in Ausbildung unter 25 Jahren
- Bezug einer Invalidenrente von mindestens 40%
- der versicherte Verdienst liegt unter CHF 3'797.50 (Stand 01.01.2020)
In den übrigen Fällen beträgt der Taggeldansatz 70%.
Eine Unterhaltspflicht liegt auch dann vor, wenn die Partnerin oder der Partner der versicherten Person bei eingetragener Partnerschaft eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern nach Art. 277 ZGB erfüllt.
Taggeldhöhe: 70% oder 80% des letzten Lohnes
Der versicherte Verdienst wird in der Regel aufgrund des Lohn-Einkommens der letzten sechs bzw. zwölf Beitragsmonate berechnet. Die Höchstgrenze des versicherten Verdienstes beträgt zurzeit CHF 12'350.— (Stand 01.01.2018).
Anzahl an Taggelder: maximal fünf pro Woche
Die Arbeitslosenversicherung rechnet - im Gegensatz zu einer Unfall- oder Krankentaggeldversicherung - nicht mit Kalendertagen sondern mit Arbeitstagen (Mo. – Fr.). Das heisst: Pro Woche kontrollierter Arbeitslosigkeit werden max. fünf Taggelder ausbezahlt.
Die Höchstzahl der Taggelder: Innerhalb einer Rahmenfrist für den Leistungsbezug bestimmt sich die Anzahl Taggelder nach Alter sowie der Dauer der Beitragszeit.
Beitragszeit (in Monaten) | Alter / Unterhaltspflicht | Bedingungen | Taggelder |
---|---|---|---|
12 bis 24 | bis 25 ohne Unterhaltspflicht | 200 | |
12 bis <> | ab 25 | 260 1) | |
12 bis <> | mit Unterhaltspflicht | 260 1) | |
18 bis 24 | ab 25 | 400 1) | |
18 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | 400 1) | |
22 bis 24 | ab 55 | 520 1) | |
22 bis 24 | ab 25 | Bezug einer IV-Rente, die einem IV-Grad von mindestens 40 % entspricht | 520 1) |
22 bis 24 | mit Unterhaltspflicht | Bezug einer IV-Rente, die einem IV-Grad von mindestens 40 % entspricht | 520 1) |
Beitragsbefreite | 90 |
1) Diese Versichertenkategorien haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind.