Frau steht vor Felswand mit Helm

Insolvenzentschädigung

Bei Insolvenz des Arbeitgebenden gehen Mitarbeitende nicht leer aus. Die Insolvenzentschädigung deckt ausstehende Lohnforderungen.

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin mit Sitz im Kanton Luzern ist insolvent? Dann ist die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung zuständig.

Beachten Sie:

Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist nicht deckungsgleich mit Insolvenz. Es müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Nur dann haben die betroffenen Arbeitnehmenden Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Sie finden dazu mehr Informationen unter "Anspruchsvoraussetzungen".

Anspruchsvoraussetzungen

Erfahren Sie hier, ob Sie einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung haben.

Umfang der Entschädigung

Die Insolvenzentschädigung deckt offene Lohnforderungen für maximal vier Monate für geleistete Arbeit.

Schritt 1: Erfüllen der Schadensminderungspflicht

Beachten Sie Ihre Schadensminderungspflicht. Sie müssen Ihre Lohnforderung bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einfordern.

Schritt 2: Gesamtforderung beim zuständigen Konkursamt einreichen

Sobald der Konkurs über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin eröffnet wurde, müssen Sie Ihre Forderung beim Konkursamt einreichen.

Schritt 3: Unterlagen bei der Arbeitslosenkasse einreichen

Sie müssen neben dem Antragsformular verschiedene Unterlagen fristgemäss einreichen.

Sie werden arbeitslos?

Melden Sie sich unverzüglich zur Arbeitsvermittlung beim RAV an.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Insolvenzentschädigung ausbezahlt?
Wann habe ich keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung?