Therapiesitzung zweier Männer

Entlassungen und Massenentlassungen

In Ihrem Unternehmen steht eine Personalreduktion an. Sie wissen nicht genau, ob es sich in Ihrem Fall um eine Massenentlassung gemäss Schweizerischem Obligationenrecht handelt, welche zwingend gewisse Vorgehensweisen erfordert. Wir unterstützen und beraten Sie in diesem Prozess. Hier finden Sie unser Angebot und alle Informationen zu Massenentlassungen.

Massenentlassungen sind für Arbeitgebende und Arbeitnehmende sehr herausfordernde Situationen. Mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst kurz zu halten, bieten wir Betrieben und Angestellten unsere Dienste an:

  • Viele grundlegende Informationen und eine Checkliste finden Sie auf dem Merkblatt "Massenentlassungen gemäss Art. 335d ff OR".
  • Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens.
  • Wir führen Informationsveranstaltungen in Ihrem Betrieb über Ablauf und Leistungen bei Arbeitslosigkeit durch.
  • Wir unterstützen die betroffenen Arbeitnehmenden aktiv, um eine möglichst schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Wir unterstützen Betriebe kompetent und schnell bei der Vorbereitung und Durchführung der Entlassungen und Arbeitnehmende bei der Stellensuche.

Definition einer Massenentlassung

Die Kündigungen stehen nicht im Zusammenhang mit den Arbeitnehmenden und betreffen eine bestimmte Anzahl Mitarbeitende (mind. 10) im Betrieb.

Pflichten der Arbeitgebenden

Das Gesetz sieht verschiedene Pflichten vor, die im Falle einer Massenentlassung eingehalten werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Unser Unternehmen ist in mehreren Kantonen tätig. Wie müssen wir vorgehen?