Im Verlauf 2021 übernehmen die RAV und die Arbeitslosenkassen die Aufgaben der Gemeindearbeitsämter. Bitte beachten Sie folgende Übersicht, gültig 2021, da die Gemeindearbeitsämter auf verschiedene Zeitpunkte geschlossen werden. Bitte beachten Sie das unten angefügte Merkblatt.
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. Januar 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinden (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. April 2021).
- Gemeinde Reiden
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. April 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinden (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. April 2021).
- Altishofen
- Beromünster
- Dagmersellen
- Eich
- Ettiswil
- Geuensee
- Hildisrieden
- Knutwil
- Nebikon
- Neuenkirch
- Nottwil
- Oberkirch
- Pfaffnau
- Rickenbach
- Roggliswil
- Schenkon
- Triengen
- Wauwil
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. Mai 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinden (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. Mai 2021).
- Büron
- Egolzwil
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. Juni 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinde (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. Juni 2021).
- Mauensee
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. Juli 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinde (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. Juli 2021).
- Sursee
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. November 2021 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinden (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. November 2021).
- Schlierbach
- Schötz
Das RAV Sursee übernimmt ab dem 1. Januar 2022 die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung für folgende Gemeinde (Schliessung Gemeindearbeitsamt per 1. Januar 2022).
- Sempach
Der Übergabezeitpunkt der folgenden Gemeinden im Einzugsgebiet RAV Sursee wird noch bestimmt.
- Wikon