Arbeits- und Ruhezeit – gesetzlich geregelt
Zum Schutze der Arbeitnehmenden setzt der Gesetzgeber aus arbeits- und wirtschaftpolitischen Überlegungen bei der Gestaltung von betrieblichen Arbeitszeitsystemen gewisse Grenzen. Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Eckpfeiler des Arbeitsgesetzes, wirkt sich zwangsläufig auch auf die Sonderformen der Arbeitszeit aus:
z.B. Überzeitarbeit, Nacht- und Schichtarbeit, Sonntagsarbeit, gleitende Arbeitszeit usw. Die Einhaltung dieser arbeitsgesetzlichen Bestimmungen wird durch die kantonale Vollzugsbehörde überwacht.
Arbeitsgesetzliche Randbedingungen für betriebliche Arbeitszeitsysteme
