Mann und Frau auf Baustelle

Bau und Nutzung von Betriebs- und Gewerberäume

Je nach Betrieb ist für den Bau und die Nutzung von Betriebs- und Gewerberäume eine Plangenehmigung oder eine Planbegutachtung notwendig.

Welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist abhängig von der Kategorisierung Ihres Projekts:

  • Eine Plangenehmigung mit anschliessender Betriebsbewilligung benötigen Sie für Um- und Neubauprojekte in industriellen Betrieben sowie in nicht industriellen Betrieben mit erheblichen Betriebsgefahren.
  • Lediglich eine Planbegutachtung ist für Um- und Neubauprojekte und Umgestaltungen von nicht industriellen Betrieben (gewerblichen Betriebe, z.B. Büros, Verkaufsläden, Gastrobetriebe) vorgesehen.

Bei komplexeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, frühzeitig mit der Kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) Kontakt aufzunehmen. Damit kann das Projekt, allenfalls verbunden mit einem Augenschein vor Ort, noch vor der Baueingabe im Detail besprochen werden. Dadurch erhalten Sie mehr Planungssicherheit.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Plangenehmigung und Betriebsbewilligung

Industrielle Betriebe sowie nicht industrielle Betriebe mit erheblichen Betriebsgefahren müssen die Pläne für neue Anlagen und Umbauten sowie Umgestaltungen genehmigen lassen.

Planbegutachtung

Anlagen, Neu- und Umbauten sowie Umgestaltungen von nicht industriellen Betrieben werden im Rahmen des Planbegutachtungsverfahrens beurteilt.

Häufig gestellte Fragen

Wozu dienen die Genehmigungs- und Begutachtungsverfahren?
Welche Projekte sind der KIGA zur Beurteilung vorzulegen?
Sind nur baubewilligungspflichtige Projekte der KIGA vorzulegen?
Benötige ich eine Betriebsbewilligung, wenn ich einen Verkaufsladen eröffnen möchte?
Ich möchte einen Gewerberaum umnutzen. Brauche ich dafür eine Baubewilligung?
Wieviele Toiletten müssen vorhanden sein?