Druckgeräteverwendungsverordnung
Die Druckgeräteverwendungsverordnung (DGVV) wurde am 01. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Sie regelt die Anforderungen an die Aufstellung, den Betrieb und die Instandhaltung von Druckgeräten.
- Das Bewilligungsverfahren wird durch ein Meldeverfahren ersetzt
Meldestelle:
Suva
Meldestelle DGVV
Postfach 4358
6002 Luzern
- Einzelheiten sind in der EKAS-Richtlinie 6516 festgehalten.
Druckgeräte-Verordnung und Druckbehälter-Verordnung
Am 01. Januar 2003 sind die Druckgeräte- und Druckbehälter-Verordnungen in Kraft getreten. Diese regeln das Inverkehrbringen und die nachträgliche Kontrolle eines Druckgerätes oder Druckbehälters.