Kontrollen
Kontrollen werden aufgrund von konkreten Anzeigen Dritter oder im eigenen Ermessen der tripartiten Kommission TKA durchgeführt. Wo allgemeinverbindlich erklärte GAV bestehen, liegt die Kontrollkompetenz bei der jeweiligen paritätischen Kommission (PK).
Meldungen / Anzeigen
Verstösse gegen die Bestimmungen des Entsendegesetzes und der Entsendeverordnung sowie gegen die flankierenden Massnahmen können der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) gemeldet resp. angezeigt werden durch:
- Sozialpartner
- staatliche Behörden
- Organe der Sozialversicherung
- paritätische Organisationen
- Berufs- und Branchenverbände
- Gewerkschaften
- Bürger/innen
Sanktionen
Gegen Verstösse von Art. 1a Abs. 2, Art. 2, 3 und 6 des Entsendegesetzes kann die zuständige kantonale Behörde Verwaltungsbussen bis CHF 5000.-- aussprechen.