Studentin mit Dokumenten im Arm

Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA)

Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) des Kantons Luzern beobachtet den Arbeitsmarkt in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge. Bei Lohnunterbietungen kann sie ein Verständigungsverfahren lancieren. Bei wiederkehrendem Missbrauch beantragt sie einen Normalarbeitsvertrag oder die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags.

Die TKA beobachtet den Arbeitsmarkt im Kanton Luzern bezüglich Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in allen Branchen ohne allgemeinverbindlicherklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV). Zudem kontrolliert die TKA die Einhaltung von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen.

Die TKA legt jährlich Fokusbranchen fest, in welchen die Arbeits- und Lohnbedingungen verstärkt kontrolliert werden. Bei festgestellten Lohnunterbietungen führt die TKA Verständigungsverfahren durch, um eine Lohnnachzahlung und gegebenenfalls eine Vertragsanpassung zu erwirken.

Stellt die TKA Missbräuche durch Entsendeunternehmen oder Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz fest, welche negative Auswirkungen auf eine gesamte Branche nach sich ziehen, kann beim Regierungsrat der Erlass eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen beantragt werden. In Branchen mit bestehendem GAV kann die TKA die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und der entsprechenden Arbeitszeiten beantragen.

Die Aufgaben und Kompetenzen der TKA sind gesetzlich geregelt (OR, Entsendegesetz, Entsendeverordnung).

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Arbeitsmarktbeobachtungen: Unterlagen einreichen

Auf Aufforderung der TKA Luzern müssen Arbeitgebende Ihre Unterlagen für die Arbeitsmarktbeobachtung einreichen. Dazu steht Ihnen ein Online-Meldetool zur Verfügung.

Die wichtigsten Aufgaben

Lesen Sie hier, welche Hauptaufgaben die TKA innehat.

Die Mitglieder der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt (TKA)

Die TKA setzt sich aus je drei Vertretern des Kantons, der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerschaft zusammen. Die Mitglieder der TKA werden vom Regierungsrat gewählt. Die Geschäftsstelle wird durch die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) geführt.

Geschäftsstelle

Die TKA tagt vier Mal jährlich, die Geschäftsstelle wird von der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht KIGA geführt. Die operativen Tätigkeiten delegiert die TKA an die Geschäftsstelle.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Unterlagen für die Arbeitsmarktbeobachtung einreichen?
Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht einreiche?
Wie sieht es bezüglich Datenschutz aus?