- Melden Sie alle Arbeitnehmenden sofort der zuständigen AHV-Ausgleichskasse.
- Kontrollieren Sie die Lohnabrechnung ob Beiträge an die Sozialversicherungen ausgewiesen sind: AHV, IV, EO, ALV, UV, gegebenenfalls berufliche Vorsorge.
- Verlangen Sie von Ihren Mitarbeitenden Auskunft über die Verwendung von Materialeinkäufen für Eigenbedarf, wenn diese ungewöhnliche Ausmasse annehmen.
- Beschäftigen Sie nur Ausländer/innen; welche die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen haben.