Studentin mit Dokumenten im Arm

Kommissionen

Drei Kommissionen stehen unserer Tätigkeit, aber auch der Politik und weiteren Verwaltungs- und Vollzugsstellen beratend und begleitend zu Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zur Verfügung.

Der Gesetzgeber sieht vor, für einzelne Sachbereiche aufgrund ihrer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung Fachkommissionen einzusetzen bzw. solche vorzuschreiben. Aufgabe dieser Kommissionen ist es, die Verwaltungs- bzw. Vollzugstätigkeit auf bestimmten Gebieten beratend zu begleiten und allfällige Entscheide breiter abzustützen. Dabei sollen das Wissen und die Erfahrung der Kommissionsmitglieder genutzt sowie die Vertretung verschiedener Interessen sichergestellt werden.

Im unserem Zuständigkeitsbereich gibt es drei solcher Kommissionen:

  • Tripartite Kommission RAV (TPK)
  • Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA)
  • Tripartite Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen (KAIM)

Da sich unsere Vollzugstätigkeit auf Bereiche des öffentlichen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts abstützt, sind diese Kommissionen tripartit (dreiteilig) zusammengesetzt. Das heisst, in diesen Kommissionen sind jeweils vertreten

  • die Arbeitgeberschaft
  • die Arbeitnehmerschaft
  • die kantonalen und kommunalen Arbeitsmarktbehörden