Frau isst Apfel im Park

Assistenzbeitrag

Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit die betroffenen Personen zu Hause leben können. Dank dem Assistenzbeitrag leben hilfsbedürftige Menschen möglichst lange in ihrer gewohnter Umgebung.

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es, Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung trotz ihrer Beeinträchtigung so selbstständig wie möglich, zu Hause zu leben. Der Beitrag wird gewährt für Hilfeleistungen, die Sie behinderungsbedingt benötigen und regelmässig von einer Assistenzperson erbracht werden.

Die Assistenzperson wird von Ihnen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses angestellt. Sie darf mit Ihnen nicht in gerader Linie verwandt oder verheiratet sein, in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen.

Grundsätzlich wird der Assistenzbeitrag an volljährige versicherte Personen ausgerichtet. Unter speziellen Umständen können auch Minderjährige und versicherte Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit Anspruch haben. Der Anspruch kann bei der IV-Stelle des Wohnortes geltend gemacht werden.

Anmeldung für Erwachsene

Als volljährige versicherte Person haben Sie Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn Sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben.

Anmeldung für Jugendliche

Als minderjährige versicherte Person müssen Sie für den Anspruch auf den Assistenzbeitrag eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause wohnen.

Assistenzperson anstellen

Die IV-Stelle finanziert nur Hilfe­leistungen, wenn eine Assistenz­person mittels Arbeits­vertrag angestellt wurde. Sie selber werden demzufolge Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und die Assistenzperson ist von Ihnen angestellt.

Auszahlung

Auf Basis des monatlichen Einsatz- und Arbeitsrapports erstellen Sie für die Assistenzperson eine Lohnabrechnung. Diese Rechnung über die geleisteten Stunden können Sie monatlich der IV einreichen. Daraufhin erhalten Sie die in Rechnung gestellten Stunden vergütet. Die Rechnung an die IV darf höchstens die Zeit der letzten zwölf Monate betreffen.

Als Privatperson können Sie Ihre Rechnung auch online einreichen.

Erfahrungen mit einer Assistenzperson

In einem Interview erzählt eine versicherte Person von ihren Erfahrungen mit einer Assistenzperson im Alltag.  «Heute kann ich auch mal für meinen Mann kochen» sagt eine betroffene versicherte Person. Das Interview finden Sie hier!

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Assistenzbeitrag festgelegt?
Wie hoch ist der Assistenzbeitrag?
Welche Voraussetzungen muss die Assistenzperson erfüllen?
Was muss ich für die Rechnungsstellung beachten?
Wann beginnt und endet der Anspruch?
Ich möchte gerne eine Erhöhung der Hilflosenentschädigung beantragen. Was muss ich machen?