Frau steht vor Felswand mit Helm

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung umfasst die Arbeitslosenentschädigung, die Kurzarbeitsentschädigung, die Schlechtwetterentschädigung und die Insolvenzentschädigung. Sie richtet sich dabei sowohl an Private, wenn sie arbeitslos werden, als auch an Unternehmen, wenn aufgrund der Rahmenbedingungen (Krise, Wetter) Löhne gefährdet sind.

Arbeitslosenkasse

Die Arbeitslosenkassen sind für die Durchführung der Arbeitslosenversicherung zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen und die verschiedenen Versicherungsleistungen auszuzahlen. Die Kassen sind die eigentlichen Zahlstellen der Arbeitslosenversicherung. 

Es gibt:

  • öffentliche kantonale Kassen und
  • Verbandskassen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen.

Im Kanton Luzern sind verschiedene Arbeitslosenkassen tätig. Ausser für die Insolvenzentschädigung ist die Arbeitslosenkasse frei wählbar.