Mann und Frau auf Baustelle

Arbeitssicherheit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Unfälle vermieden werden können. Sie haben dabei verschiedene gesetzliche Pflichten zu beachten.

Zum Schutz der Arbeitnehmenden haben Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber alles zu unternehmen, was organisatorisch, technisch oder personell notwendig ist, um Unfälle möglichst zu vermeiden.

Massnahmen

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Unversehrtheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die

  • nach der Erfahrung notwendig,
  • nach dem Stand der Technik anwendbar und
  • den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Sicherheitsanforderungen

Folgende grundsätzlichen Anforderungen sind definiert und gelten für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen:

Alle Arbeitgebenden

  • ermitteln die in ihren Betrieben auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen.
  • überprüfen die getroffenen Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig, insbesondere bei betrieblichen Veränderungen.

Sie finden in der Folge ein paar Grundsätze zur Arbeitssicherheit als Orientierung. Für alle weiterführenden Informationen und Anweisungen verweisen wir Sie auf die Homepage der Eidgenössischen Kommission für Arbeitssicherheit EKAS oder auf die Homepage der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Sicherheitskonzepte (gemäss ASA-Richtlinie 6508 der EKAS)

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) legt in der ASA-Richtlinie die Rahmenbedingungen fest.

Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit nach ASA-Richtlinie

Als Arbeitgebende stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihrer Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit Rechnung zu tragen.

Sicherheitsaudits und Kontrollen

Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (KIGA) führt Audits und Kontrollen durch.

Häufig gestellte Fragen

Ich bin selbstständige Unternehmerin oder selbständiger Unternehmer ohne Angestellte. Muss ich etwas unternehmen?