Frau steht vor Felswand mit Helm

Kurzarbeitsentschädigung

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV).

Das Verfahren verläuft in zwei Schritten:

  • Voranmeldung: Sie erhalten eine Verfügung, die darüber entscheidet, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Beachten Sie die begrenzte zeitliche Gültigkeit dieser Verfügung.
  • Antrag und Abrechnung: Sie reichen für die konkreten Abrechnungsperioden (Kalendermonate) einen Antrag und alle Unterlagen für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung ein. Beachten Sie die Fristen.
Kurzarbeitsentschädigung für wetterbedingte Kundenausfälle

Beachten Sie: Nicht jeder Arbeitsausfall aufgrund des Wetterverlaufs fällt unter wetterbedingte Kundenausfälle und berechtigt zur Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung.

Schritt 1: Voranmeldung von Kurzarbeit

Um Kurzarbeitsentschädigung beantragen zu können, benötigen Sie eine Bewilligung (Verfügung). Damit Sie die Verfügung erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch voranmelden. Beachten Sie die Voranmeldefrist. Für diesen Schritt ist die Kantonale Amtsstelle (KAST) und Recht Ihr Ansprechpartner.

Schritt 2: Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung KAE

Sämtliche Anträge und Abrechnungen von KAE sind per eService einzureichen.

Nachzahlungen auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche März 2020 – Dezember 2021

Aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 17. November 2021 konnten Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, rückwirkend eine Ferien- und Feiertagsentschädigung für Mitarbeitende im Monatslohn geltend machen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Verfügung erhalten. Ich bin damit nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Wie lange ist meine Bewilligung von Kurzarbeit noch gültig?
Kann ich rückwirkend eine Bewilligung für KAE beantragen?
Haben Berufsbildnerinnen und -bildner Anspruch auf KAE?
Welche Frist gilt für die Abrechnung der KAE?
Werden bei Arbeitnehmenden im Monatslohn Ferien- und Feiertagsentschädigung zum Bruttolohn hinzu gerechnet?
Habe ich als Gesellschafter einer GmbH, als Verwaltungsrat einer AG Anspruch auf KAE?
Dürfen während dem Bezug von KAE neue Mitarbeitende eingestellt werden?
Können während dem Bezug der KAE Ferien bezogen werden?
Habe ich Anspruch auf KAE für Lernende?
Darf während dem Bezug von KAE Mitarbeitenden gekündigt werden bzw. dürfen Mitarbeitende während dem Bezug von KAE kündigen?
Was gilt bei der KAE bezüglich Weiterbildung während der Kurzarbeit?
Muss eine Zwischenbeschäftigung gemeldet werden?
Wie muss ich als Arbeitgeber vorgehen, wenn ich eine bereits eingereichte Abrechnung ändern möchte / muss?