Studentin mit Dokumenten im Arm

Tripartite Kommission RAV (TPK)

Der Kanton Luzern hat zur Beobachtung der Situation der Stellensuchenden und Arbeitslosen die tripartite Kommission RAV (TPK) eingesetzt. Die Kommission unterstützt die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und analysiert die Wirtschafts- und Beschäftigungslage im Kanton Luzern.

Gemäss Art. 85d des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) sind die Kantone verpflichtet, tripartite Kommissionen einzusetzen. Diese müssen zu gleichen Teilen aus Vertretungen der Arbeitgeberschaft, der Arbeitnehmerschaft und der kantonalen Arbeitsmarktbehörde zusammengesetzt sein. Aufgrund seiner Grösse und Bedürfnisse hat der Kanton Luzern nur eine Tripartite Kommission RAV (TPK) eingesetzt.

Die Tripartite Kommission RAV (TPK) informiert sich über die Vollzugstätigkeit der RAV und die Ausgestaltung der arbeitsmarktlichen Angebote. Sie hat vorwiegend eine beratende Funktion.

Die Gemeinden haben eine Vertretung in der TPK. So kann dem gegenseitigen Bedürfnis über einen Informationsaustausch zu Themen der Sozialämter, Sozialhilfebeziehende oder Sozialhilfe bzw. deren Spätfolgen entsprochen werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Organisationsstruktur der TPK

Eine breit abgestützte Kommission unter der Leitung von WAS wira Luzern.

Aufgaben der Tripartiten Kommission RAV

Beratende Funktion zu Themen der Arbeitsmarktsituation